AGBs der Alpen­welt Karwendel

Gast­auf­nah­me­be­din­gungen der Alpen­welt Kar­wendel; Stand: Juni 2017
GAST­AUF­NAH­ME­BE­DIN­GUNGEN DER GAST­GEBER IN DER ALPEN­WELT KARWENDEL

Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Inter­esse an der Buchung einer Unter­kunft bei einem Gast­geber in der Alpen­welt Kar­wendel. Im Falle des Zustan­de­kom­mens eines Gast­auf­nah­me­ver­trages werden der Gast­geber und die Alpen­welt Kar­wendel mit den ange­schlos­senen Tou­ris­mus­stellen ihre ganze Kraft und Erfah­rung ein­setzen, um Ihren Auf­ent­halt so ange­nehm wie mög­lich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare recht­liche Ver­ein­ba­rungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gast­ge­bers bei, die mit Ihnen in Form der nach­fol­genden Gast­auf­nah­me­be­din­gungen getroffen werden sollen. Diese Gast­auf­nah­me­be­din­gungen werden, soweit wirksam ver­ein­bart, Inhalt des im Buchungs­fall zwi­schen Ihnen und Ihrem Gast­geber zu Stande kom­menden Gast­auf­nah­me­ver­trages. Bitte lesen Sie diese Gast­auf­nah­me­be­din­gungen daher vor Ihrer Buchung sorg­fältig durch.

1. Stel­lung der Alpen­welt Kar­wendel GmbH mit den ange­schlos­senen Tou­ris­mus­stellen; Gel­tungs­be­reich dieser Ver­trags­be­din­gungen
1.1. Die Alpen­welt Kar­wendel Mit­ten­wald Krün Wallgau Touris-mus GmbH – nach­ste­hend „AWK“ abgekürzt – mit den ange­schlos­senen Tou­ris­mus­stellen (Tou­rist-Informationen) ist Betreiber des jewei­ligen Inter­net­auf­trittes bzw. Her­aus­geber des ent­spre­chenden Gast­ge­ber­ver­zeich­nisses. Soweit die AWK mit den ange­schlosse-nen Tou­ris­mus­stellen Unterkünfte ver­mit­telt, hat sie zusätz­lich die Stel­lung eines Rei­se­ver­mitt­lers. Die AWK mit den ange­schlos­senen Tou­ris­mus­stellen ist jedoch in keinem Fall Ver­trags­partner des im Buchungs­falle zu Stande kom­menden Gast­auf­nah­me­ver­trages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gast­ge­bers zu Preisen und Leis­tungen, für die Leis­tungs­er­brin­gung selbst sowie für Leis­tungs­mängel.
1.2. Eine etwaige Haf­tung der AWK mit den ört­li­chen Tou­ris­musstel-len aus dem Ver­mitt­lungs­ver­trag und aus gesetz­li­chen Bestim­mungen, ins­be­son­dere nach zwin­genden Vor­schriften über Tel­e­dienste und den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr bleibt hiervon unberührt.
1.3. Die vor­lie­genden Geschäfts­be­din­gungen gelten, soweit wirksam ver­ein­bart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Bu-chungs­grund­lage das von der AWK her­aus­ge­ge­bene Gast­ge­berver-zeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grund­lage ent­spre­chender Ange­bote im Internet die dor­tigen Beschrei­bungen.
1.4. Den Gast­ge­bern bleibt es vor­be­halten, mit dem Gast andere als die vor­lie­genden Gast­auf­nah­me­be­din­gungen zu ver­ein­baren oder indi­vi­du­elle oder abwei­chende Ver­ein­ba­rungen zu den vor­lie­genden Gast­auf­nah­me­be­din­gungen zu treffen.

2. Ver­trags­schluss
2.1. Für alle Buchungs­arten gilt:
a) Grund­lage des Ange­bots des Gast­ge­bers und der Buchung des Gastes sind die Beschrei­bung der Unter­kunft und die ergänzen-den Informationen in der Buchungs­grund­lage (z.B. Klas­si­fi­zie­rungs­er­läu­te­rungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vor­liegen.
b) Ent­spre­chend den gesetz­li­chen Ver­pflich­tungen wird der Gast darauf hin­ge­wiesen, dass nach den gesetz­li­chen Vor­schriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gast­auf­nah­me­ver­trägen, die im Fern­ab­satz (Briefe, Kata­loge, Tele­fon­an­rufe, Tele­ko­pien, E‑Mails, über Mobil­funk­dienst ver­sen­dete Nach­richten (SMS) sowie Rund­funk und Tele­me­dien) abge­schlossen wurden, kein Wider­rufs­recht besteht son­dern ledig­lich die gesetz­li­chen Rege­lungen über die Nicht­in­an­spruch­nahme von Miet­leis­tungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gast­auf­nah­me­be­din­gungen). Ein Wider­rufs­recht besteht jedoch, wenn der Gast­auf­nah­me­ver­trag außer­halb von Geschäfts­räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver­hand­lungen, auf denen der Ver­trags­schluss beruht, sind auf vor­her­ge­hende Bestel­lung von Ihnen als Ver­brau­cher geführt worden; im letzt­ge­nannten Fall besteht ein Wider­rufs­recht eben­falls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, tele­fo­nisch, schrift­lich, per E‑Mail, per Anfra­ge­for­mular oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gast­geber den Abschluss des Gast­auf­nah­me­ver­trages ver­bind­lich an.
b) Der Ver­trag kommt mit dem Zugang der Annah­me­er­klä­rung des Gast­ge­bers (Buchungs­be­stä­ti­gung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und tele­fo­ni­sche Bestä­ti­gungen für den Gast und den Gast­geber rechts­ver­bind­lich sind. Im Regel­fall wird der Gast­geber dem Gast bei mündlich oder tele­fo­nisch erfolgten Buchungs­be­stä­ti­gungen zusätz­lich eine schrift­liche Aus­fer­ti­gung der Buchungs­be­stä­ti­gung übermitteln. Mündliche oder tele­fo­ni­sche Buchungen durch den Gast führen bei ent­spre­chender ver­bind­li­cher mündlicher oder tele­fo­ni­scher Bestä­ti­gung durch den Gast­geber jedoch auch dann zum ver­bind­li­chen Ver­trags­ab­schluss, wenn dem Gast die ent­spre­chende schrift­liche zusätz­liche Aus­fer­ti­gung der Buchungs­be­stä­ti­gung nicht zugeht.
c) Unter­breitet der Gast­geber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spe­zi­elles Angebot, so liegt darin, abwei­chend von den vor­ste­henden Rege­lungen, ein ver­bind­li­ches Ver­trags­an­gebot des Gast­ge­bers an den Gast vor, soweit es sich hierbei nicht um eine unver-bind­liche Aus­kunft über verfügbare Unterkünfte und Preise han­delt. In diesen Fällen kommt der Ver­trag, ohne dass es einer ent­spre­chenden Rückbestätigung durch den Gast­geber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot inner­halb einer im Angebot
gege­be­nen­falls genannten Frist ohne Ein­schrän­kungen, Ände­rungen oder Erwei­te­rungen durch ausdrückliche Erklä­rung, Anzah­lung, Rest-zah­lung oder Inan­spruch­nahme der Unter­kunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Ver­trags-abschluss:
Die Buchungs­be­stä­ti­gung erfolgt sofort nach Vor­nahme der Buchung des Gastes durch Betä­ti­gung des But­tons „zah­lungs­pflichtig buchen“ durch ent­spre­chende Dar­stel­lung der Buchungs­be­stä­ti­gung am Bild­schirm (Buchung in Echt­zeit). Der Gast­auf­nah­me­ver­trag kommt mit Zugang und Dar­stel­lung dieser Buchungs­be­stä­ti­gung beim Gast zu Stande. Dem Gast wird die Mög­lich­keit zur Spei­che­rung und zum Aus­druck der Buchungs­be­stä­ti­gung ange­boten. Die Ver­bind­lich-keit des Gast­auf­nah­me­ver­trages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Mög­lich­keiten zur Spei­che­rung oder zum Aus­druck nutzt. Im Regel­fall erhält der Gast zusätz­lich eine Aus­fer­ti­gung der Buchungs­be­stä­ti­gung per E‑Mail, E‑Mail-Anhang, Post oder Fax über-mittelt. Der Zugang einer sol­chen zusätz­lich übermittelten Buchungs-bestä­ti­gung ist jedoch nicht Vor­aus­set­zung für die Rechts­ver­bind­lich-keit des Gastaufnahmevertrages.

3. Reser­vie­rungen
3.1. Unver­bind­liche Reser­vie­rungen, die zum kos­ten­losen Rücktritt berech­tigen, sind nur bei ent­spre­chender ausdrücklicher Ver­ein­ba­rung mit dem Gast­geber mög­lich.
3.2. Ist eine unver­bind­liche Reser­vie­rung ver­ein­bart, so hat der Gast bis zum ver­ein­barten Zeit­punkt dem Gast­geber Mit­tei­lung zu machen, falls die Reser­vie­rung als ver­bind­liche Buchung behan­delt werden soll. Geschieht dies nicht, ent­fällt die Reser­vie­rung ohne wei­tere Benach-rich­ti­gungs­pflicht des Gast­ge­bers. Erfolgt die Mit­tei­lung, so wird die Buchung unab­hängig von einer vom Gast­geber etwa noch erfol­genden Buchungs­be­stä­ti­gung verbindlich.

4. Preise und Leis­tungen
4.1. Die in der Buchungs­grund­lage (Gast­ge­ber­ver­zeichnis, Angebot des Gast­ge­bers, Internet) ange­ge­benen Preise sind End­preise und schließen die gesetz­liche Mehr­wert­steuer und alle Neben­kosten ein, soweit bezüglich der Neben­kosten nichts anderes ange­geben ist. Geson­dert anfallen und aus­ge­wiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Ent­gelte für ver­brauchs­ab­hängig abge­rech­nete Leis­tungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kamin­holz) und für Wahl- und Zusatz­leis­tungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
4.2. Die vom Gast­geber geschul­deten Leis­tungen ergeben sich aus-schließ­lich aus dem Inhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung, den Angaben zur Unter­kunft und den Leis­tungen des Gast­ge­bers in der Buchungs­grund­lage sowie aus etwa ergän­zend mit Ihnen ausdrücklich getrof­fenen Ver­ein­ba­rungen. Dem Gast wird emp­fohlen, ergän­zende Ver­ein­ba­rungen in Text­form zu treffen.

5. Zah­lung
5.1. Die Fäl­lig­keit von Anzah­lung und Rest­zah­lung richtet sich nach der zwi­schen dem Gast und dem Gast­geber getrof­fenen und in der Buchungs­be­stä­ti­gung ver­merkten Ver­ein­ba­rung. Ist eine beson­dere Ver­ein­ba­rung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unter­kunfts-preis ein­schließ­lich der Ent­gelte für Neben­kosten und Zusatz­leis­tungen zum Auf­ent­halt­sende zah­lungs­fällig und an den Gast­geber zu bezah-len.
5.2. Der Gast­geber kann nach Ver­trags­ab­schluss eine Anzah­lung von bis zu 20% des Gesamt­preises der Unter­kunfts­leis­tungen und gebuch-ter Zusatz­leis­tungen ver­langen, soweit im Ein­zel­fall zur Höhe der Anzah­lung nichts anderes ver­ein­bart ist.
5.3. Der Gast­geber kann bei Auf­ent­halten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Auf­ent­halts­tage sowie für Zusatz­leis­tungen (z.B. im Unter­kunfts­preis nicht ent­hal­tene Ver­pfle­gungs­leis­tungen, Ent­nahmen aus der Minibar) abrechnen und zah­lungs­fällig stellen.
5.4. Zah­lungen in Fremd­wäh­rungen und mit Ver­rech­nungs­scheck sind nicht mög­lich. Kre­dit­kar­ten­zah­lungen sind nur mög­lich, wenn dies ver­ein­bart oder vom Gast­geber all­ge­mein durch Aus­hang ange­boten wird. Zah­lungen am Auf­ent­halt­sende sind nicht durch Über­wei­sung mög­lich.
5.5. Erfolgt durch den Gast eine ver­ein­barte Anzah­lung trotz einer Mah­nung des Gast­ge­bers mit ange­mes­sener Frist­set­zung nicht oder nicht voll­ständig inner­halb der ange­ge­benen Frist, so ist der Gast­geber, soweit er selbst zur Erbrin­gung der ver­trag­li­chen Leis­tungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetz­li­ches oder ver­tragli-
Gast­auf­nah­me­be­din­gungen der Alpen­welt Kar­wendel; Stand: Juni 2017
ches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berech­tigt, vom Ver­trag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedin­gungen zu fordern.

6. An- und Abreise
6.1. Die nach­fol­genden Bestim­mungen gelten, soweit zwi­schen dem Gast und dem Gast­geber im Ein­zel­fall keine anderen Ver­ein­ba­rungen getroffen wurden. Der Gast­geber hat die Unter­kunft zum ver­ein­barten Zeit­punkt zur Verfügung zu stellen. Andern­falls kann er sich scha-den­s­er­satz­pflichtig machen.
6.2. Die Anreise des Gastes hat zum ver­ein­barten Zeit­punkt, ohne beson­dere Ver­ein­ba­rung spä­tes­tens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spä­tere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist ver­pflichtet, dem Gast­geber spä­tes­tens bis zum ver­ein­barten Anrei­se­zeit­punkt Mit­tei­lung zu machen, falls er ver­spätet anreist oder die gebuchte Unter­kunft bei mehr­tä­gigen Auf­ent­halten erst an einem Fol­getag beziehen will.
b) Erfolgt eine frist­ge­rechte Mit­tei­lung nicht, ist der Gast­geber berech-tigt, die Unter­kunft ander­weitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbe-legung gelten die Bestim­mungen in Ziff. 7 ent­spre­chend.
c) Teilt der Gast eine spä­tere Ankunft mit, so hat der Gast die ver­ein­barte Vergütung, abzüglich ersparter Auf­wen­dungen nach Ziff. 7.4 und 7.5 auch für die nicht in Anspruch genom­mene Bele­gungs­zeit zu bezahlen, es sei denn, der Gast­geber hat ver­trag­lich oder gesetz­lich für die Gründe der spä­teren Bele­gung ein­zu­stehen.
6.3. Die Frei­ma­chung der Unter­kunft durch den Gast hat zum ver­ein­barten Zeit­punkt, ohne beson­dere Ver­ein­ba­rung spä­tes­tens bis 10:00 Uhr des Abrei­se­tages zu erfolgen. Bei nicht frist­ge­mäßer Räu­mung der Unter­kunft kann der Gast­geber eine ent­spre­chende Mehrvergütung ver­langen. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­henden Scha­dens bleibt dem Gast­geber vorbehalten.

  • 7. Rücktritt und Nicht­an­reise
    7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nicht­an­reise des Gastes bleibt der Anspruch des Gast­ge­bers auf Bezah­lung des ver­ein­barten Aufent-halts­preises ein­schließ­lich des Ver­pfle­gungs­an­teils und der Ent­gelte für Zusatz­leis­tungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gast­geber im Ein­zel­fall ein kos­ten­loses Rücktrittsrecht ein­ge­räumt wurde und dem Gast­geber die Erklä­rung des Gastes über die Ausübung dieses kos­ten­losen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, frist­ge­recht zugeht.
    7.2. Der Gast­geber hat sich im Rahmen seines gewöhn­li­chen Geschäfts­be­triebes, ohne Ver­pflich­tung zu beson­deren Anstren­gungen und unter Berücksichtigung des beson­deren Cha­rak­ters der gebuchten Unter­kunft (z.B. Nicht­rau­cher­zimmer, Fami­li­en­zimmer) um eine an-der­wei­tige Ver­wen­dung der Unter­kunft zu bemühen.
    7.3. Soweit dem Gast­geber für den vom Gast gebuchten Zeit­raum eine ander­wei­tige Bele­gung mög­lich ist, wird er sich auf seinen An-spruch nach Ziff. 7.1 die Ein­nahmen aus einer sol­chen ander­wei­tigen Bele­gung, soweit eine solche nicht mög­lich ist, ersparte Auf­wendun-gen anrechnen lassen.
    7.4. Nach den von der Recht­spre­chung aner­kannten Pro­zent­sätzen für die Bemes­sung ersparter Auf­wen­dungen, ist der Gast ver­pflichtet, unter Berücksichtigung gege­be­nen­falls nach Ziff. 7.5 anzu­rech­nender Beträge an den Gast­geber die fol­genden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unter­kunfts­leis­tungen (ein­schließ­lich aller Neben­kosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

 

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Ver­pfle­gung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halb­pen­sion 70%
  • Bei Voll­pen­sion 60%

 

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vor­be­halten, dem Gast­geber nach­zu­weisen, dass die ersparten Auf­wen­dungen wesent­lich höher sind, als die vor­ste­hend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine ander­wei­tige Ver­wen­dung der Unter­kunfts­leis­tungen oder sons­tigen Leis­tungen statt­ge­funden hat. Im Falle eines sol­chen Nach­weises ist der Gast nur ver­pflichtet, den ent­spre­chend gerin­geren Betrag zu bezahlen.

7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung drin­gend emp­fohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gast­geber zu richten und muss im Inter­esse des Gastes in Text­form erfolgen.

8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gast­geber; Mit­nahme von Tieren
8.1. Der Gast ist ver­pflichtet, die Unter­kunft und ihre Ein­rich­tungen sowie alle Ein­rich­tungen des Gast­ge­bers nur bestim­mungs­gemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vor­handen nach den Benut­zungs­ord­nungen und ins­ge­samt pfleg­lich zu behan­deln.
8.2. Der Gast ist ver­pflichtet, eine Haus­ord­nung oder Hof­ord­nung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die auf­grund ent­spre­chender Hin­weise eine zumut­bare Mög­lich­keit der Kennt­nis­nahme bestand, zu beachten.
8.3. Der Gast ist ver­pflichtet, die Unter­kunft und deren Ein­rich­tungen beim Bezug zu überprüfen und ihm erkenn­bare Mängel oder Schäden unverzüglich mit­zu­teilen.
8.4. Der Gast ist ver­pflichtet, dem Gast­geber auf­tre­tende Mängel und Stö­rungen unverzüglich anzu­zeigen und Abhilfe zu ver­langen. Unter-bleibt diese Män­gel­an­zeige des Gastes schuld­haft, können Ansprüche des Gastes an den Gast­geber ganz oder teil­weise ent­fallen.
8.5. Der Gast kann den Ver­trag nur bei erheb­li­chen Män­geln oder Stö­rungen kündigen. Der Gast hat dem Gast­geber zuvor im Rahmen der Män­gel­an­zeige eine ange­mes­sene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmög­lich ist, vom Gast­geber ver­wei­gert wird oder die sofor­tige Kündigung durch ein beson­deres, dem Gastge-ber erkenn­bares Inter­esse des Gastes sach­lich gerecht­fer­tigt ist oder dem Gast aus sol­chen Gründen die Fort­set­zung des Auf­ent­halts objek-tiv unzu­mutbar ist.
8.6. Der Gast­geber kann den Gast­auf­nah­me­ver­trag ohne Ein­hal­tung einer Frist kündigen, wenn der Gast unge­achtet einer Abmah­nung des Gast­ge­bers den Betrieb des Gast­ge­bers, bzw. die Durchführung des Auf­ent­halts nach­haltig stört oder wenn er sich in sol­chem Maße ver-trag­s­widrig ver­hält, dass die sofor­tige Auf­he­bung des Ver­trages ge-recht­fer­tigt ist. Kündigt der Gast­geber, so gelten für den Zah­lungsan-spruch des Gast­ge­bers die Bestim­mungen in Ziffer 7. ent­spre­chend.
8.7. Eine Mit­nahme und Unter­brin­gung von Haus­tieren in der Unter­kunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Ver­einba-rung zulässig, wenn der Gast­geber in der Aus­schrei­bung diese Mög­lich­keit vor­sieht. Der Gast ist im Rahmen sol­cher Ver­ein­ba­rungen zu wahr­heits­ge­mäßen Angaben über Art und Größe ver­pflichtet. Ver­stöße hier­gegen können den Gast­geber zur außer­or­dent­li­chen Kündigung des Gast­auf­nah­me­ver­trags berechtigen.

9. Haf­tungs­be­schrän­kung
9.1. Die Haf­tung des Gast­ge­bers aus dem Gast­auf­nah­me­ver­trag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit resul­tieren, ist aus­ge­schlossen, soweit sie nicht auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­verlet-zung des Gast­ge­bers oder eines der gesetz­li­chen Ver­treter oder Erfül‑lungsgehilfen des Gast­ge­bers beruht.
9.2. Die even­tu­elle Gast­wirts­haf­tung des Gast­ge­bers für ein­ge­brachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Rege­lung unberührt.
9.3. Der Gast­geber haftet nicht für Leis­tungs­stö­rungen im Zusam-men­hang mit Leis­tungen, die wäh­rend des Auf­ent­halts für den Gast erkennbar als Fremd­leis­tungen ledig­lich ver­mit­telt werden (z.B. Aus-flüge, Ein­tritts­karten, Karten für Beför­de­rungs­leis­tungen, Sport­veran-stal­tungen, Thea­ter­be­suche, Aus­stel­lungen usw.). Ent­spre­chendes gilt für Fremd­leis­tungen, die vom Gast­geber bereits zusammen mit der Buchung der Unter­kunft ver­mit­telt werden, soweit diese in der Aus-schrei­bung bzw. der Buchungs­be­stä­ti­gung ausdrücklich als Fremd­leis-tungen gekenn­zeichnet sind.

10. Alter­na­tive Streit­bei­le­gung; Rechts­wahl und Gerichts­stand
10.1. Der Gast­geber weist im Hin­blick auf das Gesetz über Ver­brau-cher­streit­bei­le­gung darauf hin, dass er der­zeit nicht an einer frei­willi-gen Ver­brau­cher­streit­bei­le­gung teil­nimmt. Sofern die Teil­nahme an einer Ein­rich­tung zur Ver­brau­cher­streit­bei­le­gung nach Druck­le­gung dieser Gast­auf­nah­me­be­din­gungen für den Gast­geber ver­pflich­tend würde, wird der Gast hierüber in geeig­neter Form infor­miert. Für alle Gast­auf­nah­me­ver­träge, die im elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr ge-schlossen wurden, wird auf die euro­päi­sche Online-Streit­bei­le­gungs-Platt­form http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin­ge­wiesen.
10.2. Auf das Ver­trags­ver­hältnis zwi­schen dem Gast­geber und dem Gast findet aus­schließ­lich deut­sches Recht Anwen­dung. Ent­spre­chen-des gilt für das sons­tige Rechts­ver­hältnis.
10.3. Der Gast kann den Gast­geber nur am Sitz des Gast­ge­bers ver-klagen.
10.4. Für Klagen des Gast­ge­bers gegen den Gast ist der Sitz des Gastes maß­ge­bend. Für Klagen gegen Gäste, die Kauf­leute, juris­ti­sche Per­sonen des öffent­li­chen oder pri­vaten Rechts oder Per­sonen sind, die ihren Wohn-/Ge­schäfts­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­haltsort im Aus­land haben, oder deren Wohn-/Ge­schäfts­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, wird als Gerichts­stand der Sitz des Gast­ge­bers ver­ein­bart.
10.5. Die vor­ste­henden Bestim­mungen gelten nicht, wenn und inso-weit auf den Ver­trag anwend­bare, nicht abding­bare Bestim­mungen der Euro­päi­schen Union oder andere inter­na­tio­nale Bestim­mungen anwendbar sind.

 

 

© Noll & Hütten Rechts­an­wälte, Stutt­gart | München 2004 – 2017
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Gast­auf­nah­me­be­din­gungen der Alpen­welt Kar­wendel; Stand: Juni 2017

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